Recall –
Unser Vorsorge-Erinnerungssystem!
Das Gesundheitsreformgesetz vom Januar 1989 fördert und honoriert eine regelmäßige Zahnvorsorge. Danach sollte halbjährlich, bzw. jährlich eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung erfolgen.
Selbstverständlich erinnern wir Sie, falls gewünscht, an Ihren halbjährlichen Kontrolltermin. Dies geschieht mit einer Postkarte oder einem Anruf.
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